Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den OncoBox-Führerschein (23.09.2025)
1. Bestimmungen Qualifizierungen / Qualifizierungsprüfungen
Dieses Dokument enthält Bestimmungen zum OncoBox-Führerschein. Der OncoBox-Führerschein besteht aus einem dreiteiligen Qualifizierungs-System, unterteilt in Aneignung von Vorkenntnissen (Selbststudium), Lehrgang (Vermittlung von Inhalten) und Prüfung (Nachweis von Kenntnissen/Fähigkeiten).
Das Qualifizierungssystem zum OncoBox-Führerschein ist unter https://fuehrerschein.oncobox.de beschrieben und öffentlich zugänglich. Für angemeldete Teilnehmer des OncoBox-Führerscheins ist ein passwortgeschützter Bereich eingerichtet. Ausführungsdetails sind auf der Web-Seite beschrieben und sind somit Teil dieser Bestimmungen.
2. Änderungen der Bestimmungen
Die hier vorliegenden Bestimmungen werden regelmäßig auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst. Änderungen können insbesondere erforderlich werden, wenn externe Vorgaben oder Empfehlungen dies verlangen. Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Lehrgangs- oder Prüfungsteilnahme gültige Fassung, wie sie auf der genannten Website veröffentlicht ist.
3. Gremien – Prüfungskommission
Die Prüfungskommission definiert die Rahmenbedingungen für den OncoBox-Führerschein, differenziert nach Qualifizierung und Prüfung. Hierunter fallen u.a. die Definition der Themen/Inhalte, das Prozedere für die Durchführung inkl. der dafür erforderlichen Bestimmungen, Definition Anforderungen an qualifizierende Stellen/Personen. Die Prüfungskommission benennt Stellen/Personen, die befugt sind, Qualifizierungen im Vorfeld des OncoBox-Führerscheines anzubieten und durchzuführen.
4. Gebühren, Zahlungsbedingungen und Stornierungen
Die für Lehrgang und Prüfung geltenden Gebühren sind in der jeweiligen Anmeldung ausgewiesen und richten sich nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührenordnung. Die Teilnahmegebühren sind vor Beginn des Lehrgangs bzw. der Prüfung vollständig zu entrichten. Ohne fristgerechte Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Bei einer schriftlichen Stornierung gelten folgende Regelungen:
- bis 6 Wochen vor Lehrgangs- bzw. Prüfungstermin: Rückerstattung von 50 % der Teilnahmegebühr,
- bis 2 Wochen vor Lehrgangs- bzw. Prüfungstermin: Rückerstattung von 25 % der Teilnahmegebühr,
- ab 2 Wochen vor Lehrgangs- bzw. Prüfungstermin oder bei Nichterscheinen: keine Erstattung, unabhängig vom Grund der Absage.
Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Termin besteht nicht. Bereits gezahlte Gebühren können nicht auf zukünftige Lehrgänge oder Prüfungen angerechnet werden.
5. Technische Anforderungen an die Teilnahme
Jeder Teilnehmer benötigt für die Teilnahme einen eigenen, funktionsfähigen Laptop mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 12 Zoll (ca. 30 cm). Das Gerät muss mit einem Windows-Betriebssystem sowie Microsoft EXCEL in einer aktuellen, unterstützten Version ausgestattet sein. Die OncoBox 2.0 muss vor Beginn des Lehrgangs in aktueller Version installiert und einsatzbereit sein.
Die rechtzeitige Installation, Lizenzierung und Funktionsfähigkeit der erforderlichen Software sowie die Kompatibilität des Laptops mit den Lehrgangsinhalten liegen in der Verantwortung des Teilnehmers. Veraltete oder nicht kompatible Versionen können zum Ausschluss von der Teilnahme am Lehrgang führen.
Auf Anfrage bzw. bei expliziter Bestellung wird vom Veranstalter ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Für die Bereitstellung wird eine Gebühr gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.
6. Ablauf / Verlängerung Urkunden
- Urkunde „OncoBox-Führerschein“ hat eine Gültigkeit von 5 Jahren ausgehend von dem auf der Urkunde ausgehenden „Prüfungsdatum“. Für die Verlängerung der Urkunde sind aktuelle Kenntnisse in der Bedienung/Nutzung der OncoBox nachzuweisen.
- Die Urkunde wird ausgehend von dem Datum, an dem die Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt sind, mit einer erneuten Gültigkeitsdauer von 5 Jahren neu ausgestellt (keine Verlängerung der Urkunde).
- Das Verfahren zur Verlängerung der Urkunden ist in seiner aktuellen Form öffentlich bekanntgegeben und kann sich hinsichtlich Form, Umgang und Gebühren den Gegebenheiten anpassen.
- Nach Ablauf der 5 Jahre verliert die Urkunde ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung danach ist nicht mehr möglich. Für die Wiedererlangung der Urkunde ist das Verfahren der Erstausstellung vollständig zu durchlaufen.
7. Teilnahmeempfehlungen / Zulassung zur Qualifizierungsprüfung
Für die Teilnahme am Lehrgang und an der Prüfung zum OncoBox-Führerschein bestehen keine verbindlichen Zulassungsvoraussetzungen. Um die Qualifizierungsprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich zu bestehen, werden jedoch bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten empfohlen. Dazu zählen insbesondere:
- gute Deutschkenntnisse (mündlich und schriftlich),
- grundlegende fachliche Vorkenntnisse im Themenbereich.
Die Verantwortung für die Aneignung dieser Vorkenntnisse liegt beim Teilnehmer. Zur Unterstützung stellt ClarData entsprechende Lernmittel zur Verfügung. Darüber hinaus bietet ClarData ein Qualifizierungskonzept an, das sowohl die Vermittlung von Vorkenntnissen als auch die spezifischen Inhalte des OncoBox-Lehrgangs umfasst.
Sofern die erforderlichen Kenntnisse außerhalb dieses Konzepts – beispielsweise durch klinikinterne Schulungen oder andere qualifizierende Einrichtungen – erworben wurden, ist eine Teilnahme an der Qualifizierungsprüfung grundsätzlich möglich. In diesen Fällen kann die Zulassung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erfolgen. Um dies zu vermeiden, wird empfohlen, eine Abstimmung mit dem Veranstalter im Vorfeld vorzunehmen.
8. Teilnahme an der Prüfung
Der Teilnehmer hat bei der Prüfung ein offizielles Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Arztausweis, Führerschein, …) bei sich zu führen, das eindeutig seine persönlichen Anmeldedaten bestätigt.
Sofern für die Prüfung bestimmte Hilfsmittel zugelassen sind, dann sind diese eindeutig auf den Prüfungsunterlagen als solche ausgewiesen. Werden unerlaubte Hilfsmittel während der Prüfung genutzt, führt dies in der Regel zum Ausschluss an der Prüfung. Die Prüfung gilt damit als nicht bestanden. Inwieweit und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine erneute Teilnahme an der Prüfung möglich ist, hat der Prüfungskommission zu entscheiden.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die auf den Prüfungsunterlagen für das Bestehen angegebene Anzahl an Punkten erreicht wird.
9. Nicht-Bestehen der Prüfung
Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen, haben einmalig die Möglichkeit, die Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Teilnahme ohne weitere Auflagen zu wiederholen. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist für eine erneute Prüfungszulassung die vollständige Teilnahme an einem offiziell gelisteten Qualifizierungslehrgang erforderlich. Die darauffolgende Prüfung muss bestanden werden; eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen.
Im Falle eines Nicht-Bestehens kann eine Einsicht in die Prüfungsunterlagen beantragt werden. Die Einsichtnahme ist ausschließlich persönlich in der Geschäftsstelle des Veranstalters möglich. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 20 % der jeweiligen Prüfungsgebühren erhoben. Die Einsichtnahme ist nur innerhalb von 12 Monaten nach der Prüfungsteilnahme möglich.
10. Nutzung Urkunde / Prüfungsergebnis
Die Urkunde zum OncoBox-Führerschein bestätigt, dass die Qualifizierungsprüfung erfolgreich bestanden wurde. Sie enthält keine Angaben über den Grad des Bestehens.
Der Urkundenaussteller behält sich vor, bei besonders guten Prüfungsergebnissen eine besondere persönliche Anerkennung auszusprechen. Diese Anerkennung ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und darf nicht für Werbe- oder Außendarstellungszwecke genutzt werden.
11. Urheberrecht / Nutzung der Unterlagen
Alle im Rahmen des Lehrgangs und der Qualifizierungsprüfung bereitgestellten Unterlagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Präsentationen, Skripte, Übungsaufgaben, Online-Materialien und Prüfungsfragen) sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte liegen beim Veranstalter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Die Teilnehmer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den eigenen Lern- und Prüfungszweck.
Jede Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der Unterlagen – ganz oder teilweise – ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen und zum Ausschluss vom Lehrgang oder von künftigen Lehrgängen führen.
12. Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
Die im Rahmen der Qualifizierungsprüfung entstehenden Prüfungsunterlagen werden ausschließlich zum Zweck der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Prüfungsergebnisse aufbewahrt.
- Bei bestandener Prüfung werden die Unterlagen für die Dauer von 12 Monaten nach Ausstellung der Urkunde aufbewahrt und anschließend datenschutzgerecht gelöscht.
- Bei nicht bestandener Prüfung erfolgt die Aufbewahrung für die Dauer von 24 Monaten nach Mitteilung des Ergebnisses.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Einsicht in die Prüfungsunterlagen nicht mehr möglich. Unabhängig davon wird das Prüfungsergebnis (Name, Datum, Ergebnis) in einer gesonderten Ergebnisliste zur Nachweisführung dokumentiert.
13. Verhalten während des Lehrgangs
Von allen Teilnehmern wird ein respektvolles und konstruktives Verhalten erwartet. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang oder an der Prüfung auszuschließen, wenn durch ihr Verhalten der ordnungsgemäße Ablauf gestört oder die Zielsetzung des Lehrgangs beeinträchtigt wird. Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn
- während des Lehrgangs unerlaubte Vertriebs- oder Werbetätigkeiten betrieben werden,
- das Lehrgangsprodukt oder die zugrunde liegende Methodik in einer Weise in Frage gestellt oder abgelehnt wird, die eine zielführende Teilnahme unmöglich macht,
- andere Teilnehmer oder Dozenten durch respektloses oder unangemessenes Verhalten beeinträchtigt werden.
Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
14. Beschwerden / Streitfälle
Beschwerden im Zusammenhang mit der Qualifizierung oder der Qualifizierungsprüfung sind schriftlich an die Prüfungskommission zu richten. Der Eingang der Beschwerde wird innerhalb von einer Woche bestätigt. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb dieser Frist, obliegt es der beschwerdeführenden Person, bei der Prüfungskomission nachzufragen.
Die Prüfungskommission prüft die Beschwerde und teilt innerhalb von vier Wochen nach Eingang eine schriftliche Stellungnahme mit. Kann im Rahmen de Prüfungskommission keine Einigung erzielt werden, wird die Beschwerde an die Prüfungskommission weitergeleitet, die eine endgültige Entscheidung trifft.
15. Foto- und Filmaufnahmen
Im Rahmen von Lehrgängen und Prüfungen können Foto- und/oder Filmaufnahmen erstellt werden. Diese Aufnahmen können zur internen Dokumentation sowie zur Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf der Website des Veranstalters, in sozialen Medien, in Print- und Online-Publikationen) genutzt werden. Mit der Teilnahme am Lehrgang bzw. an der Prüfung erklärt sich der Teilnehmer mit der Erstellung und Nutzung dieser Aufnahmen einverstanden. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs werden die betreffenden Aufnahmen zukünftig nicht mehr verwendet.
16. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer. Veranstalter und Prüfer haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Qualifizierung oder der Qualifizierungsprüfung entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen. Für leichte Fahrlässigkeit wird eine Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Teilnahme an Lehrgängen oder Prüfungen sowie für die Anerkennung oder Verwendung der ausgestellten Urkunden durch Dritte.
17. Verbindlichkeit der Bestimmungen
Die in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen sind für alle Teilnehmer verbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine Empfehlung ausgesprochen wird. Mit der Anmeldung zum Lehrgang bzw. zur Qualifizierungsprüfung erkennen die Teilnehmer diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
18. Rechtsweg / Gerichtsstand
Der Rechtsweg in Bezug auf die Bewertung von Prüfungsleistungen ist ausgeschlossen. Für alle übrigen Streitigkeiten aus der Teilnahme am Lehrgang oder an der Qualifizierungsprüfung gilt der Gerichtsstand des Veranstalters.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.